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Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V. / Herstellerverband Haus &Garten e.V. / Industrieverband Garten e.V.EmpCo-Richtlinie ohne Übergangsfristen: Verbände warnenvor Vernichtung einwandfreier Waren im Millionenwert

Düsseldorf/Köln, Juli 2026. Fehlende Abverkaufsfristen führen zu massiven
wirtschaftlichen und ökologischen Belastungen – Verbände fordern
praxistaugliche Umsetzung: Der Handelsverband Heimwerken, Bauen
und Garten (BHB), der Herstellerverband Haus & Garten (HHG) und der
Industrieverband Garten (IVG) kritisieren das Fehlen von
Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie deutlich.
Obwohl die neuen Vorgaben bereits zum 27. September 2026 in Kraft
treten, sollen sie unmittelbar auch für bereits produzierte und im Handel
befindliche Ware gelten. Nach Einschätzung der Verbände hätte dies
gravierende Folgen für Unternehmen, Handel und Umwelt.

Die Garten- und Baumarktbranche unterscheidet sich grundlegend von anderen
Handelssegmenten, insbesondere vom Lebensmitteleinzelhandel. Viele
Produkte weisen deutlich längere Umschlagszeiten auf; zum Sortiment gehören
zudem zahlreiche sogenannte „Langsamdreher“ – Artikel, die seltener gekauft
werden, aber dennoch dauerhaft verfügbar sein müssen, um das
Vollsortimentsversprechen gegenüber den Kunden zu erfüllen. Seit dem Ende
des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Nachfragebooms leidet die
Branche unter den gesamtwirtschaftlichen Investitionshindernissen und der
Kaufunlust der Kunden. Auch für das laufende Jahr zeichnet sich bislang keine
nachhaltige Erholung ab. Insbesondere die unerwartet schwache Gartensaison
hat zu hohen Lagerbeständen geführt.

Vor diesem Hintergrund sind die fehlenden Abverkaufsfristen bei der
Umsetzung der Vorgaben der Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo) für
die Garten- und Baumarktbranche besonders problematisch. Eine gemeinsame

Mitgliederbefragung von BHB, HHG und IVG zeigt das Ausmaß der
Betroffenheit deutlich: Im Handel und eigenen Lager sind Waren im Wert eines
mittleren zweistelligen Millionenbetrags von den neuen
Kennzeichnungsvorgaben betroffen. Besonders kritisch: Rund 60 Prozent der
betroffenen Produkte können nach Angaben der Unternehmen nicht
nachträglich umetikettiert werden. Diese Waren wären ohne Abverkaufsfrist
faktisch nicht mehr verkehrsfähig, obwohl sie technisch einwandfrei, sicher und
funktionstüchtig sind.

Die Situation wird zusätzlich dadurch verschärft, dass die nationale Umsetzung
der Richtlinie in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten noch immer aussteht. Viele
Unternehmen können daher bis heute nicht abschließend beurteilen, welche
konkreten Anforderungen künftig gelten werden und ob einzelne
Mitgliedstaaten über die europäischen Vorgaben hinausgehende nationale
Regelungen („Gold Plating“) einführen werden. Die fehlende Rechtssicherheit
erschwert die Vorbereitung auf die neuen Vorgaben zusätzlich.

Selbst dort, wo eine Anpassung grundsätzlich möglich wäre, entstehen
erhebliche zusätzliche Belastungen, da diese meist händisch erfolgen müssten.
Die Kosten für notwendige Neuetikettierungen und Umverpackungen liegen
nach Angaben der Unternehmen kumuliert im achtstelligen Bereich. Hinzu
kommt ein erheblicher logistischer Aufwand: Tausende bereits im Handel
befindliche Produkte müssten zunächst zu den Herstellern zurücktransportiert
werden, um dort – sofern überhaupt möglich – neu verpackt oder neu etikettiert
zu werden. Diese Transporte verursachen nicht nur erhebliche Kosten, sondern
auch zusätzliche, vermeidbare CO₂-Emissionen.

Noch gravierender ist die Tatsache, dass hunderttausende Produkte vernichtet
werden müssten, obwohl diese vollständig verkehrsfähig und
gebrauchstauglich sind. Auch bereits produzierte Verpackungsmaterialien –
etwa Folien für Erdensäcke – wären im sechsstelligen Euro-Bereich betroffen
und müssten entsorgt werden.

„Die Ziele der EmpCo-Richtlinie unterstützen wir ausdrücklich. Umso
unverständlicher ist jedoch das vollständige Fehlen von Übergangsfristen.
Dadurch entsteht eine Situation, in der viele einwandfreie Produkte vernichtet,
Verpackungsmaterialien entsorgt und unnötige Transporte ausgelöst werden –
mit erheblichen ökologischen und wirtschaftlichen Folgen“, erklären BHB, HHG
und IVG.

Die Verbände warnen davor, dass die aktuelle Ausgestaltung der Regelung
dem eigenen Anspruch an Nachhaltigkeit widerspricht. Statt Ressourcen zu
schonen, würden funktionierende Warenkreisläufe unterbrochen und
zusätzliche Emissionen verursacht. BHB, HHG und IVG appellieren daher
dringend an die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und
europäischer Ebene, kurzfristig eine praxistaugliche Übergangsregelung zu
schaffen. Bereits vor Inkrafttreten der Richtlinie produzierte und in Verkehr
gebrachte Waren sowie Verpackungen sollten weiterhin abverkauft bzw.
aufgebraucht werden dürfen.

„Nachhaltigkeit bedeutet, Ressourcen zu erhalten und Verschwendung zu
vermeiden. Eine Regelung, die zur Vernichtung einwandfreier Produkte führt,
konterkariert dieses Ziel“, so die Verbände abschließend.

((Zeichen inkl. Leerzeichen: 4.873))
Über die Verbände:

Der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten e.V. (BHB) vertritt als
Wirtschaftsverband die Interessen der Handelsbetriebe für Heimwerken, Bauen
und Gärtnern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH-Region)
sowie weiterer Unternehmen der DIY-Branche aus der Industrie und dem
Dienstleistungssektor. Als Verband mit internationaler Ausrichtung ist der BHB
in Deutschland, im deutschsprachigen Ausland und über seine Mitgliedschaft in

der European-DIY-Retail-Association (EDRA) in ganz Europa aktiv. Dabei
vertritt er die wirtschafts- und medienpolitischen Interessen der Branche und
tritt in den Dialog mit Politik, Medien, Verwaltung sowie Lieferanten und
Dienstleistern. Im Verband sind 25 Handelsorganisationen mit über 30
Vertriebslinien und rund 230 Fördermitglieder aus der Industrie und dem
Dienstleistungssektor organisiert. Mehr Informationen finden Sie unter
www.bhb.org Pressekontakt: Jörn Brüningholt, +49 221 277595-14,
joern.brueningholt@bhb.org

Der Herstellerverband Haus & Garten e.V. vertritt seit über 40 Jahren die
Interessen der führenden Hersteller von DIY- Produkten in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes sind
Hersteller von Bau-, Heimwerker- und Gartenmarktartikeln für den privaten
Endkunden. Der HHG vereint aktuell 152 Mitgliedsunternehmen. Weitere
Informationen finden Sie unter www.herstellerverband.de Pressekontakt:
Marie-Charlotte Classen, +49 221 279801-18, classen@herstellerverband.de

Im Industrieverband Garten (IVG) e.V. haben sich Hersteller von Produkten
der „Grünen Branche“ für den Hobby- und Profimarkt zusammengeschlossen –
darunter Pflanzenhersteller, Produzenten von Forst-, Garten- und
Rasenpflegegeräten, Hersteller von Garten-Lifestyle-Produkten, von Produkten
zur Pflanzenernährung, -gesundheit und -pflege, Hersteller von Substraten,
Erden und Ausgangsstoffen sowie Hersteller von Produkten für den
Erwerbsgartenbau. Der IVG vereint derzeit rund 150 Mitgliedsunternehmen der
Gartenbranche und hat seine Kernkompetenzen in den Bereichen Information,
Netzwerk, Öffentlichkeitsarbeit und Interessenvertretung. Weitere
Informationen finden Sie unter www.ivg.org Pressekontakt: Stefan Pohl, +49
211 909998-10, pohl@ivg.org

Die gesamte Pressemitteilung finden Sie hier: Pressemitteilung